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Unsere Arbeit im GL

Ziel des Gemeinsamen Lernens (GL) ist die uneingeschränkte Teilhabe an Lebens- und Lernsituationen der allgemeinen Schule unter Einbeziehung behindertenspezifischer Erfordernisse.

Das Gemeinsame Lernen hörgeschädigter Schüler:innen umfasst alle Schulformen: Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, Gymnasium und Berufskolleg. Es handelt sich meist um eine Einzelintegration hörgeschädigter Schüler:innen in der allgemeinen Schule.

Die Aufgabe der GL-Lehrkräfte  umfassen die

  • Individuelle Förderung (im Klassenverband, als Einzelförderung oder in Kleingruppen) im Sinne von Belastungen reduzieren und Hilfen zur Selbsthilfe geben
  • Beratung (der Schüler:innen, der Eltern, der Lehrkräfte) im Sinne von Verständnis schaffen und Zusammenarbeit aufbauen
  • Kooperation mit allen an der Förderung beteiligten Personen und Einrichtungen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Praxen für Logopädie, Akustiker:innen, HNO-Ärztinnen/ Ärzte) im Sinne von Verständnis schaffen und Zusammenarbeit aufbauen

Wir Sonderpädagog:innen der Münsterlandschule tauschen uns regelmäßig in der Fachkonferenz „Gemeinsames Lernen“ aus. Darüber hinaus gehören wir dem Arbeitskreis „GL mit Hörgeschädigten, NRW“ an. Die landesweite Vernetzung und schafft Transparenz und optimiert die fachliche Kooperation über die regionalen Grenzen hinweg.

Die sonderpädagogische Unterstützung von hörgeschädigten Schüler:innen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens wird in unserem Einzugsgebiet von einer Lehrkraft der Münsterlandschule durchgeführt. Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem  individuellen Unterstützungsbedarf.

Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann zu jedem Zeitpunkt während der Schullaufbahn durch die Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. die allgemeine Schule gestellt werden.

Über die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren und die formalen Abläufe informieren wir auch in unserer Beratungsstelle. Diese sind in der „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“  (AOSF) des Schulministeriums verschriftlicht.

Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage eines gemeinsamen Gutachtens, das von einer Lehrkraft der Münsterlandschule und einer Lehrkraft der allgemeinen Schule erstellt wird, über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, die Förderschwerpunkte und die möglichen Förderorte.

Für Schüler:innen

Wenn wir Lehrkräfte aus der Münsterlandschule zu euch in die Schule kommen, ist das für alle Beteiligten etwas Neues. Wir lernen uns und das „Gemeinsame Lernen“ mit der Zeit kennen:

  • Wir lernen mit euch in der Klasse oder mit dir allein in der Einzelförderung und finden für dich individuelle Strategien, die dir das Lernen erleichtern
  • In der Beratung deiner Lehrkräfte und Eltern sprechen wir darüber, wie sie dir auf deinen Lernwegen gute Lernpartner:innen sein können
  • In der Zusammenarbeit / Kooperation, z.B. mit deinen Akustiker:innen und HNO - Ärztinnen/ Ärzten, versuchen wir mit dir gemeinsam das Beste aus deiner Hörsituation herauszuholen

Im Gemeinsamen Lernen an den Schulen in deinem Wohnort bist du häufig in einer „besondere Situation“ - selten tragen auch deine Mitschüler:innen Hörgeräte oder ein CI.

Daher laden wir Lehrkräfte im Gemeinsames Lernen dich ein Mal im Jahr ein, mit anderen hörgeschädigten Schüler:innen einen gemeinsamen Schultag in der Münsterlandschule zu verbringen (Schüler:innentreffen).

In der Münsterlandschule können wir voneinander lernen, kreativ und sportlich sein und Spaß miteinander haben.

Damit auch die Eltern und Geschwister, deine beste Freundin / dein bester Freund andere Familien im GL kennenlernen, verbringen wir einmal im Jahr miteinander einen Nachmittag an einem ausgewählten Ort (Begegnungstag).

Für die Teilnahme an den Treffen werdet ihr vom Unterricht befreit. Deine Eltern organisieren die Fahrt und nutzen die Zeit zum Austausch mit anderen Eltern.

Diese Begegnungstage bieten wir für verschiedene Klassen/Stufen an: Klasse 1 - 3 und Klasse 4 - 6. Ein Treffen für die älteren Schülerinnen und Schüler wird bei Bedarf geplant.

 

Für Eltern

Die Einzelintegration hörgeschädigter Schüler:innen im Gemeinsamen Lernen an den Schulen vor Ort, schafft auch für Sie als Erziehungsberechtigte oftmals eine „besondere Situation“.

Ein Mal im Jahr lädt das Team „Gemeinsames Lernen“ daher Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte zu einem Elternabend in die Münsterlandschule ein. Hierbei informieren wir Sie über unsere Arbeit, bieten wechselnde Impulsvorträge an oder geben Ihnen Raum und Gelegenheit mit anderen interessierten Eltern in den Austausch zu kommen und von Ihren Erfahrungen zu berichten.

Gelegentlich laden wir dazu auch Referent:innen ein.

Hier finden Sie den aktuellen GL-Flyer

Hier gehts zum GL-Padlet

Für Lehrkräfte

An Ihrer Schule vor Ort stehen Sie vor der Herausforderung der Integration hörgeschädigter Schüler:innen. Eine Lehrkraft der Münsterlandschule steht Ihnen beratend zur Seite und bietet dem/der hörgeschädigten Schüler:in gezielte individuelle Förderung an.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen und uns über Klassenkonferenzen und Teamgespräche informieren, an denen wir nach Möglichkeit gerne teilnehmen. Gerade zu Beginn eines Schuljahres besteht oft ein großer Informationsbedarf der Fachlehrer:innen zu den Lernvoraussetzungen und kommunikativen Bedürfnissen hörgeschädigter Schüler:innen. Diese kooperativen Gespräche bilden in der Regel auch die Grundlage für die Vereinbarung des Nachteilsausgleichs und für den individuellen Förderplan.

Fortbildungs- und Austauschangebote

Jährlich im Herbst lädt das Team „Gemeinsames Lernen“ Sie als Lehrkräfte der allgemeinen Schulen zum „Tag der offenen Tür“ in die Münsterlandschule ein.

Im Anschluss an die Hospitationsphase bietet Ihnen das GL-Team eine Fortbildung zum Thema „Hörgeschädigte Schüler:innen im Gemeinsamen Lernen“ an. Schwerpunkte der Fortbildungsmodule können komplexere Themen wie der Nachteilsausgleich, die Förderplanung, Umgang mit der Hörtechnik / Kommunikationshilfen im Unterricht sein. Gelegentlich laden wir dazu auch Referent:innen ein.

Unser Beratungsheft finden Sie hier

Den Flyer zur Hörtechnik finden Sie hier

 

Nachteilsausgleich (NTA)

Der Nachteilsausgleich umfasst alle Aspekte, die für hörgeschädigten Schüler:innen (mit einer Behinderung/Beeinträchtigung – auch ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf) die Teilhabe am gemeinsamen Unterricht ermöglicht.

Dies reicht von sächlicher Ausstattung über Unterrichtsorganisation und Aufbereitung von Lerninhalten bis hin zu veränderten Leistungsüberprüfungen.

Nachteilsausgleich bedeuten nicht, dass den hörgeschädigten Schüler:innen weniger Leistung abverlangt wird oder dass ihre/ seine Leistung grundsätzlich besser bewertet wird, als die der Mitschüler:innen.

Das Ziel soll sein, dass der hörgeschädigte Mensch Lerninhalte barrierefrei erwerben und erworbene Kompetenzen barrierefrei nachweisen kann. Auch wenn der Eindruck besteht, die Schüler:innen hätte keine Probleme dem Unterricht zu folgen etc., sollte ein Nachteilsausgleich festgelegt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich mit einem entsprechenden Nachteilsausgleich die Leistungen und Möglichkeiten noch weiter verbessern.

Jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung hat einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Grundgesetz Artikel 3 (3)

Arbeitshilfen des Schulministeriums zum Nachteilsausgleich in der Primarstufe finden Sie hier

Arbeitshilfen des Schulministeriums zum Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe I finden Sie hier

Arbeitshilfen des Schulministeriums zum Nachteilsausgleich in der Sekundarstufe II finden Sie hier

Termine &‎ ‎Veranstaltungen

Hinweise auf kommende Veranstaltungen folgen noch

Das sind wir

Britta Barnowski

britta.barnowski@lwl-mls.de

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Dorothea Dapper

dorothea.dapper@lwl-mls.de

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Bettina Eyert-Elbertzhagen

bettina.eyert@lwl-mls.de

Birgit Franke

birgit.franke@lwl-mls.de

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Gerlinde Gädker

gerlinde.gaedker@lwl-mls.de

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Sebastian Gronert

sebastian.gronert@lwl-mls.de

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Peter Heßler

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Fabiola Hyser

fabiola.hyser@lwl-mls.de

Franka Köhler

franka.koehler@lwl-mls.de

Katharina Kortenbrede

katharina.kortenbrede@lwl-mls.de

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Mirjam Mörchen

mirjam.moerchen@lwl-mls.de

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Nicola Piechota

nicole.piechota@lwl-mls.de

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Alexandra Pohlchristoph

alex.pohlchristoph@lwl-mls.de

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Birgitt Schwering

birgitt.schwering@lwl-mls.de

Christine Simm

christine.simm@lwl-mls.de

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Katharina Stewart

katharina.stewart@lwl-mls.de

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Bernd Strotmeier

bernd.strotmeier@lwl-mls.de

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Claudia Stüvel-Gonsior

claudia.stuevel@lwl-mls.de

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Dagmar Sziede

dagmar.sziede@lwl-mls.de

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Mechthild Welp

mechthild.welp@lwl-mls.de

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