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Allgemeine Informationen

Der Zugang zu Sprache und das Gelingen von Kommunikation beeinflussen die Gesamtentwicklung eines Kindes grundlegend. Wir begleiten Kinder mit Hörbehinderung und ihre Familien. Wir unterstützen die Kommunikation zwischen dem Kind und seiner Familie sowie weiteren Bezugspersonen. Ein Ziel der Frühförderung ist es, Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes zu stärken. Dadurch können Entwicklungsverzögerungen verhindert oder verringert werden. Dies gelingt am besten, wenn die Förderung möglichst bald nach der Diagnose startet.

  • Kinder mit einer Hörbehinderung vom 3. Lebensmonat bis zum Schuleintritt
  • Kinder mit einer Hörbehinderung und weiteren Behinderungen
  • Hörende Kinder tauber Eltern (CODA) bis zum 3. Lebensjahr oder bis zum Eintritt in den Kindergarten

Die Frühförder:innen informieren und beraten...

  • über die Spracherwerb von Kindern
  • über die Auswirkungen einer Hörbehinderung und die besonderen Bedürfnisse, die für Kinder durch eine Hörbehinderung entstehen
  • über Hörgeräte, Cochlea Implantate und weitere technische Hilfsmittel
  • über Gebärdensprache
  • über Kommunikationshilfen wie Kommunikationstafeln oder Talker
  • über Förderideen und -Materialien
  • über geeignete Förderorte wie Kindergarten oder Schule
  • über Raumakustik in Kindertageseinrichtungen und im Elternhaus
  • über finanzielle und rechtliche Hilfen

Gemeinsam mit den Eltern fördern wir...

  • die Sprachentwicklung
  • die Hörentwicklung
  • die Gesamtentwicklung des Kindes
  • die Kommunikation innerhalb der Familie und im Kindergarten

indem wir, eingebettet in alltägliche Situationen

  • spielen
  • malen und basteln
  • singen
  • vorlesen
  • gebärden
  • erzählen
  • ...

  • Babys und Kleinkinder besuchen wir in der Regel zu Hause
  • Wenn die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, findet die Frühförderung meistens dort statt

Neben einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern sind uns Austausch und Zusammenarbeit mit allen Fachkräften, die an der Förderung des Kindes beteiligt sind, wichtig. Das sind z.B.

  • Mitarbeiter:innen von Kindertageseinrichtungen
  • Pädaudiolog:innen und andere Ärzt:innen
  • Therapeut:innen
  • Dozent:innen für Hausgebärdensprachkurse
  • Hörgeräteakustiker:innen

  • Wenn bei Ihrem Kind eine Hörschädigung festgestellt wurde, melden Sie sich in der Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder.
  • Die Mitarbeiter:innen vereinbaren mit Ihnen eine Erstberatung.
  • In diesem Beratungsgespräch können Sie den Antrag auf Frühförderung stellen.
  • Die Genehmigung des Antrags erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde der Bezirksregierung Münster. Die Frühförderung kann dann meist nach etwa 8 Wochen beginnen.
  • Die Frühförderung muss auch vom zuständigen örtlichen Gesundheitsamt genehmigt werden. Dafür werden Sie in der Regel einmal zu einer amtsärztlichen Untersuchung Ihres Kindes eingeladen.
  • Die Frühförderung ist für Eltern kostenlos und freiwillig.
  • Die Frühförderung ist ein Angebot des Landes NRW und ist im Schulgesetz verankert.