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Allgemeine Infos

  • Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche ist eine erste Anlaufstelle für Eltern, bei deren Kind eine Hörstörung festgestellt worden ist.
  • Auch wenn der Verdacht auf das Vorliegen einer Hörschädigung besteht, können sich Eltern an die Beratungsstelle wenden.
  • Erzieher:innen, Lehrer:innen und weitere Fachkräfte oder Bezugspersonen von Kindern mit einer Hörschädigung beraten wir ebenfalls gerne. 
  • Wir sind da für Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter.
  • Unsere Angebote sind kostenfrei.
    Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.
  • In der Beratungsstelle arbeiten zurzeit zwei Sonderpädagog:innen für Gehörlosen-/Schwerhörigenpädagogik.

Wer kann Kontakt zu uns aufnehmen?

  • Eltern eines Kindes mit einer Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
  • Eltern, die den Verdacht haben, dass ihr Kind eine Hörschädigung hat
  • Eltern eines Kindes mit einer Hörschädigung und weiteren Beeinträchtigungen oder Behinderungen
  • Erzieher:innen, Lehrer:innen, weitere Fachkräfte oder Bezugspersonen von Kindern mit einer Hörschädigung

Terminvereinbarung

  • Melden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen bei uns.
  • In einem Erstkontakt per E-Mail oder Telefon können wir einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.
  • Das Beratungsgespräch findet in der Regel in der Beratungsstelle statt.
  • Ein Termin über eine Videokonferenz ist auch möglich.
  • Planen Sie gerne anderthalb bis zwei Stunden Zeit für die Beratung ein.
  • Bitte schicken Sie uns vor dem Beratungstermin den Hörbefund Ihres Kindes zu (pädaudio­logischer oder HNO-ärztlicher Arztbrief mit Diagnose der Hörschädigung).
  • Bei Bedarf können wir auch einen Termin im Kindergarten oder in der Schule Ihres Kindes anbieten.

Angebote

Wir beraten, informieren und unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um die Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit Ihres Kindes.

Dabei kann es z.B. um Fragen zu folgenden Themen gehen:

  • Art und Grad einer Hörschädigung
  • Auswirkungen einer Hörschädigung
  • (pädaudiologischer) Hörbefund
  • Hörgeräte, Cochlea Implantate und weitere technische Hilfsmittel
  • Besondere Bedürfnisse von Kindern mit einer Hörschädigung
  • Förderung von Kindern mit einer Hörschädigung vom Säuglings- bis zum Schulalter
  • Kommunikation über Gebärdensprache
  • Wahl eines geeigneten Kindergartens
  • Wahl einer geeigneten Schule
  • Schulbesuch und auftretende Schwierigkeiten in der Schule
  • Rechtliche und finanzielle Hilfen
  • Kontakte zu anderen Eltern

Frühförderung

Für Kinder mit einer Hörschädigung von 3 Monaten bis zum Schuleintritt bieten wir eine fachpädagogische Frühförderung an.

Den Antrag für die Frühförderung stellen Sie in der Beratungsstelle.

Hier gelangen Sie zur Seite der Frühförderung

Schule und Gemeinsames Lernen

Auch für Kinder und Jugendliche im Schulalter sind wir da.

Wir beraten Sie z.B. bei Fragen

  • zur Schulwahl
  • zum Einsatz technischer Hilfsmittel
  • zum Nachteilsausgleich in der Schule
  • zur sonderpädagogischen Unterstützung in allgemeinen Schulen (Gemeinsames Lernen)

Wir bieten Beratungen für Eltern und Schüler sowie für Lehrer:innen an. 

Einzugsgebiet

Wir sind für folgende Orte und Kreise zuständig:

  • Stadt Münster
  • Stadt Hamm
  • Kreis Borken (ohne Isselburg, Bocholt und Rhede)
  • Kreis Coesfeld
  • Kreis Steinfurt
  • Kreis Warendorf (ohne Beelen, Oelde und Wadersloh)
  • im Kreis Unna die Gemeinden Selm und Werne.

Kontakt und Anfahrt

LWL-Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche

Ansprechpartnerinnen:
Isabel Lehnhoff
Michaela Olma

Bröderichweg 13
48159 Münster

beratung.hoergeschaedigte.ms@lwl.org

Tel: 0251/2105-109

Fax: 0251/2105-202

Ihr Weg zu uns

Sie finden die Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder im Neubau der Matin-Luther-King-Schule.

Vom Parkplatz des LWL- Schulgeländes laufen Sie Richtung Martin-Luther-King-Schule. Nehmen Sie den Nebeneingang (grüner Eingangsbogen) unter dem Schriftzug "Martin-Luther-King-Schule". Die Beratungsstelle liegt im Erdgeschoss auf der rechten Seite in den Räumen 0.10 und 0.11a.

Sie kommen von der Autobahn A1 oder der B54:
Abfahrt Münster-Nord in Richtung Münster – 2. Ampel links in die Straße Wilkinghege (Richtung Münster-Kinderhaus) – an der T-Kreuzung rechts in die Westhoffstraße – am Ende dieser Straße links in die Grevener Straße – an der nächsten Ampel nach rechts in den Bröderichweg - nach ca. 300 Metern befindet sich auf der linken Seite zwischen Hecken die Einfahrt zum LWL-Schulgelände (weiter siehe oben).

Sie kommen aus Richtung Warendorf (B51):
Von der Warendorfer Straße nach rechts auf den Ring (Kaiser-Wilhelm-Ring) – ca. 3 km bis zur Grevener Straße/B 219 dort rechts (Richtung Ibbenbüren) - nach ca. 2 km in Münster-Kinderhaus an der Ampel hinter der Jet-Tankstelle rechts in den Bröderichweg – nach ca. 300 Metern befindet sich auf der linken Seite zwischen Hecken die Einfahrt zum LWL-Schulgelände (weiter siehe oben).

Vom Hauptbahnhof aus ist die Beratungsstelle gut mit Bussen erreichbar.